Belegungsordnung

Für jede Belegung des Jugendschulungshauses gelten unsere Belegungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie können als pdf-Datei heruntergeladen werden oder hier gelesen werden:

Belegungsordnung (62.9 KiB)

Stand: 04.10.2012

Belegung

Allgemeines:

Das Jugendschulungshaus Karlstein ist ein Übernachtungshaus zur Selbstversorgung mit 48 Betten und einer gut ausgestatteten Küche.

Es kann von kirchlichen, staatlichen und anderen eingetragenen Gruppen für Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenarbeit belegt werden.

Die aktuelle Aufteilung der Räume und die Ausstattung ist dem Internetauftritt mit den darauf enthaltenen Übersichten zu entnehmen.

Buchung:

Die Buchung des Hauses erfolgt über die Website www.jugendschulungshaus.org. Zur Bestätigung der Reservierung muss eine Anzahlung in Höhe von 5 % des Buchungspreises (automatisch ermittelter vorläufiger Preis anhand der Eingaben bei der Buchung) innerhalb der bei Reservierung angegebenen Frist bei uns eingehen. Ansonsten behalten wir uns vor, die Reservierung zu löschen.

Reservierung und endgültige Buchung nach Geldeingang werden von uns per E-Mail bestätigt. Erst mit der Bestätigung der Buchung durch uns kommt der Belegungsvertrag zustande.

Rechnung:

Die Rechnung wird per E-Mail nach der Belegung zugesandt.

An- und Abreise

Zwei Tage vor der Ankunft:

Die Ankunftszeit ist spätestens zwei Tage vor Kursbeginn einem unserer Hausmeister telefonisch zu bestätigen. Eine Änderung ist nur nach Absprache möglich, weil möglicherweise das Haus ja noch belegt ist. Ansonsten gilt die gebuchte Zeit.

Ankunft:

Gegen Vorlage der Buchungsbestätigung übergibt der Hausmeister bei Ankunft und Hausübergabe den Hausschlüssel. Die übrigen benötigten Schlüssel befinden sich am Schlüsselbrett im Leiterzimmer im Erdgeschoss.

Bei Ankunft sind evtl. vorhandene Mängel am Haus dem Hausmeister mitzuteilen und die Abfahrtszeit abzustimmen.

Abreise:

Das Haus ist in sauber gereinigtem Zustand zu übergeben. Die Außenanlagen sind ordentlich zurück zulassen. Der Hausmeister überprüft den Zustand und die Sauberkeit vor dem Verlassen.

Zusammen mit dem Hausmeister wird der Abrechnungsbogen ausgefüllt.

Zum Putzen ist genügend Zeit einzuplanen. Erfahrungsgemäß sind bei einer Belegung mit 10‑15 putzenden Personen mindestens 1,5 Std. für das Putzen einzuplanen.

Als Hilfestellung existiert ein detaillierter Putzplan mit Tätigkeiten und Zeitangaben.

Mitzubringen und vorhanden

Mitzubringen:

Es muss 3-teilige Bettwäsche mitgebracht werden, Schlafsäcke o.ä. sind nicht erlaubt!

In begrenztem Umfang kann Bettwäsche gegen eine Gebühr beim Hausmeister ausgeliehen werden.

Vorhanden:

Kaffeefilter, Spülmittel, Lappen und Schwämme, Geschirrtücher, Putzmittel und Putzgerät, Staubsauger, Toilettenpapier, WC-Handtücher.

Benutzung der Einrichtungen

Das Haus und die Einrichtung sind pfleglich zu behandeln, im Haus sind Hausschuhe zu tragen. Haustiere sind im Haus nicht erlaubt.

Die Betten dürfen nur mit kompletter dreiteiliger Bettwäsche benutzt werden.

In Räumen mit Teppichböden (Meditationsraum, Billard- und Tischtennisraum) darf nicht mit Farben gearbeitet werden. Ebenso ist hier das Essen und Trinken mit Ausnahme von Wasser nicht erlaubt.

Die Möblierung der Räume darf nicht verändert werden.

Es dürfen keine Nägel in die Wände geschlagen werden; Klebstreifen sind sorgfältig zu entfernen.

Benutzung der Aussenanlagen

Im Garten darf gegrillt werden, offenes Feuer ist jedoch verboten.

Ballspiele sind auf der Wiese hinter dem Haus bis zu einer Stunde pro Tag erlaubt. Darüber ist der Sport- und Fußballplatz von Karlstein zu benutzen (150m entfernt).

Rechtliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Ruhezeiten sind unbedingt einzuhalten:

Mittagsruhe

12.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Nachtruhe

22.00 Uhr bis 07.00 Uhr

Während dieser Zeiten sind Aktivitäten im Garten und ums Haus komplett zu unterlassen.

Außerdem ist auf Zimmerlautstärke im Haus zu achten und die Fenster zur Gartenseite während geschlossen zu halten.

Auf die Nachbarn, insbesondere auf die direkt angrenzenden, ist jederzeit Rücksicht zu nehmen.

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) vom 23. Juli 2010 ist das Rauchen auf dem gesamten Grundstück des Jugendschulungshauses gesetzlich verboten.

Der Veranstalter hat allein für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu sorgen. Dies betrifft insbesondere auch den Konsum von Alkohol.

Räum- und Streupflicht

Bei Schneefall und Glätte hat der Veranstalter für das Räumen und Streuen im Eingangsbereich des Hauses, besonders auf und vor den Treppen, zu sorgen.

Wenn der Räumdienst der Gemeinde wegen parkender PKW den Vorplatz nicht räumen kann, hat der Veranstalter auch das Räumen und Streuen des Vorplatzes zu übernehmen.

Beschädigungen

Beschädigungen, Störungen und Mängel sind unverzüglich, spätestens vor der Abreise unserer Hausmeisterin zu melden.

Zur Behebung von Beschädigungen notwendige Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Kosten

Es gilt die zum Zeitpunkt der Belegung (nicht Zeitpunkt der Reservierung) aktuelle Preisliste, welche auf unseren Internetseiten veröffentlicht ist.

Absage der Belegung

Absage des Veranstalters:

Der Veranstalter hat das Recht, die Belegung jederzeit abzusagen.

Dazu kann er bis 10 Tage vor Ankunft den Stornierungs-Link in der Registrierungsbestätigung nutzen, danach telefonisch oder per E-Mail.

Kurzfristige Absagen unter 10 Tagen müssen zusätzlich einem unserer Hausmeister telefonisch mitgeteilt werden.

Für eine Absage fallen je nach Zeitpunkt Gebühren nach der aktuellen Preisliste an. Kann das Haus an den gemieteten Tagen anderweitig belegt werden, entfallen die Gebühren.

Absage durch das Jugendhaus:

Das Jugendschulungshaus behält sich das Recht vor, dem Veranstalter die Belegung aus wichtigen Gründen abzusagen (z.B. wegen Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen).

Eine Absage durch den Trägerverein erfolgt schriftlich. Schadensersatzansprüche daraus hat der Veranstalter keine.

Selbstverpflegung / Einkauf

Im Jugendhaus gibt es weder Getränke noch Lebensmittel.

In Karlstein befindet sich im Gasthof Lautenschlager ein Tante-Emma-Laden, der auch eine Wurst-, Fleisch- und Käsetheke beinhaltet. Auf Bestellung liefert die Bäckerei Schmeidl aus Regenstauf ihre Waren kostenlos dorthin.

Die nächsten größeren Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im ca. sechs Kilometer entfernten Regenstauf.